Geldauflagen

Helfen Sie mit der Zuweisung einer Geldauflage

Tragen Sie als Richterin, Richter oder Staatsanwältin und Staatsanwalt mit Ihrer Zuweisung dazu bei, benachteiligen Kindern und Jugendlichen in Deutschland eine bessere Perspektive zu schenken! Indem Sie Geldauflagen aus eingestellten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren dem Kinderprojekt "Die Arche" zugutekommen lassen.

Durch Ihre Zuweisung einer Geldauflage tragen Sie als Strafrichterin, Strafrichter, Amts- und Staatsanwalt bzw. -anwältin maßgeblich dazu bei, unsere Arbeit auf nachhaltige Weise zu unterstützen und fördern damit benachteilige Kinder und Jugendliche in Deutschland. 

Jede Geldauflage hilft uns der Arche Kinderstiftung dass Kinder und Jugenldiche in Not schnell und unbürokratisch helfen können. Hierfür erfüllen wir alle Voraussetzungen:

  • Wir sind in den Listen der zuständigen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte als gemeinnützige Organisation eingetragen.
  • Wir führen ein separates Konto für Geldauflagen.
  • Wir informieren zeitnah, ob die Zahlungsverpflichtung erfüllt wurde.
  • Wir stellen für Geldauflagen keine Spendenbescheinigungen aus.
  • Vorgedruckte Überweisungsträger und Adressaufkleber stellen wir zur Verfügung.

Für Fragen zu unserer Arbeit sowie zur Verwaltung der Geldauflagen stehen wir gerne zur Verfügung. Auf Wunsch senden wir Ihnen Informationsmaterialien per Post oder E-Mail über "Die Arche" Kinderstiftung zu.

Ihre Ansprechpartnerin für Sie

Frau Jennifer Pogander
Spenderservice
Tel. 030 - 992 88 88 22
Fax: 
030 - 992 88 88 27
E-Mail: [email protected]

Wir garantieren Ihnen eine Gewissenhafte und profesionelle Abwicklung

"Die Arche" Kinderstiftung ist auf allen deutschen Bußgeldlisten der Oberlandesgerichte eingetragen und berechtigt, Geldauflagen von den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie von Finanzämtern zu empfangen. Die Arche informiert die zuweisenden Stellen unverzüglich über Zahlungseingänge beziehungsweise ausstehende Zahlungen. Für Geldauflagen exisitiert ein separates Konto. Bei der Überweisung einer Geldauflage werden keine Spendenquittungen erstellt da es sich um Strafgelder handelt.

Selbstverständlich behandeln wir alle Vorgänge und Informationen im Zusammenhang mit Bußgelder und Geldauflagen mit absoluter Diskretion.

Hinweise für Zahlungspflichtige – so kommt Ihre Überweisung bei uns an:

Ihre Zahlung erfolgt nicht freiwillig, umso mehr danken wir Ihnen für diese Unterstützung.
Wir gehen verantwortungsvoll mit dem Geld um und verwenden es für die Ärmsten der Armen, die so einen Zugang zu medizinischer Versorgung bekommen.

Wir bitten Sie bei Zahlungsanweisungen Folgendes zu beachten:

  • Bitte überweisen Sie Geldauflagen ausschließlich auf unser Sonderkonto für Geldauflagen:
    Empfänger: Die Arche Kinderstiftung
    IBAN: DE69 3702 0500 0003 0301 40
    BIC: BFSWDE33XXX
    SozialBank
  • Bitte geben Sie bei der Überweisung immer das Aktenzeichen an.
  • Ihre Zahlungen müssen pünktlich erfolgen, da wir deren Eingang den zuständigen Behörden bestätigen, damit Sie entlastet werden.
  • Benötigen Sie einen Zahlungsaufschub oder wollen eine Ratenzahlung vereinbaren, kontaktieren Sie bitte direkt die zuständige Behörde. Wir dürfen diese Entscheidung nicht treffen.
  • Für Zahlungen zur Erfüllung von Geldauflagen erhalten Sie grundsätzlich keine Spendenbescheinigung.
  • Für weitere Fragen oder Auskünfte kontaktieren Sie unsere Geldauflagenverwaltung.

Danke für Ihre Unterstützung!

Durch Ihre Zuweisung einer Geldauflage tragen Sie als Strafrichterin, Strafrichter, Amts- und Staatsanwalt bzw. -anwältin maßgeblich dazu bei, unsere Arbeit auf nachhaltige Weise zu unterstützen und fördern damit benachteilige Kinder und Jugendliche in Deutschland. 

Jede Geldauflage hilft uns der Arche Kinderstiftung dass Kinder und Jugenldiche in Not schnell und unbürokratisch helfen können. Hierfür erfüllen wir alle Voraussetzungen:

  • Wir sind in den Listen der zuständigen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte als gemeinnützige Organisation eingetragen.
  • Wir führen ein separates Konto für Geldauflagen.
  • Wir informieren zeitnah, ob die Zahlungsverpflichtung erfüllt wurde.
  • Wir stellen für Geldauflagen keine Spendenbescheinigungen aus.
  • Vorgedruckte Überweisungsträger und Adressaufkleber stellen wir zur Verfügung.

Für Fragen zu unserer Arbeit sowie zur Verwaltung der Geldauflagen stehen wir gerne zur Verfügung. Auf Wunsch senden wir Ihnen Informationsmaterialien per Post oder E-Mail über "Die Arche" Kinderstiftung zu.

Ihre Ansprechpartnerin für Sie

Frau Jennifer Pogander
Spenderservice
Tel. 030 - 992 88 88 22
Fax: 
030 - 992 88 88 27
E-Mail: [email protected]

Wir garantieren Ihnen eine Gewissenhafte und profesionelle Abwicklung

"Die Arche" Kinderstiftung ist auf allen deutschen Bußgeldlisten der Oberlandesgerichte eingetragen und berechtigt, Geldauflagen von den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie von Finanzämtern zu empfangen. Die Arche informiert die zuweisenden Stellen unverzüglich über Zahlungseingänge beziehungsweise ausstehende Zahlungen. Für Geldauflagen exisitiert ein separates Konto. Bei der Überweisung einer Geldauflage werden keine Spendenquittungen erstellt da es sich um Strafgelder handelt.

Selbstverständlich behandeln wir alle Vorgänge und Informationen im Zusammenhang mit Bußgelder und Geldauflagen mit absoluter Diskretion.

Hinweise für Zahlungspflichtige – so kommt Ihre Überweisung bei uns an:

Ihre Zahlung erfolgt nicht freiwillig, umso mehr danken wir Ihnen für diese Unterstützung.
Wir gehen verantwortungsvoll mit dem Geld um und verwenden es für die Ärmsten der Armen, die so einen Zugang zu medizinischer Versorgung bekommen.

Wir bitten Sie bei Zahlungsanweisungen Folgendes zu beachten:

  • Bitte überweisen Sie Geldauflagen ausschließlich auf unser Sonderkonto für Geldauflagen:
    Empfänger: Die Arche Kinderstiftung
    IBAN: DE69 3702 0500 0003 0301 40
    BIC: BFSWDE33XXX
    SozialBank
  • Bitte geben Sie bei der Überweisung immer das Aktenzeichen an.
  • Ihre Zahlungen müssen pünktlich erfolgen, da wir deren Eingang den zuständigen Behörden bestätigen, damit Sie entlastet werden.
  • Benötigen Sie einen Zahlungsaufschub oder wollen eine Ratenzahlung vereinbaren, kontaktieren Sie bitte direkt die zuständige Behörde. Wir dürfen diese Entscheidung nicht treffen.
  • Für Zahlungen zur Erfüllung von Geldauflagen erhalten Sie grundsätzlich keine Spendenbescheinigung.
  • Für weitere Fragen oder Auskünfte kontaktieren Sie unsere Geldauflagenverwaltung.

Danke für Ihre Unterstützung!

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